Ablauf / Behandlung / Werte / Kosten

Ablauf

Wenn ein Hausarzt oder Facharzt eine psychische Erkrankung festgestellt hat, kann er zu einem psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten überweisen. Aber auch der direkte Weg (ohne Überweisung) ist möglich.

Als Psychotherapeutin mit kassenärztlicher Zulassung biete ich Sprechstunden an, um eine erste Einschätzung zu den Beschwerden und der Diagnose sowie eine Empfehlung zur weiteren Behandlung zu geben. Eine Akutbehandlung kann nach Möglichkeit sofort starten.

Es folgen einige Probestunden in denen eine ausführliche diagnostische Abklärung stattfindet und Hintergründe über die bisherige Entwicklung, Beschwerden und Lebenssituation erfragt werden. Die Angaben werden benötigt, um bei Ihrer Krankenkasse eine Übernahme der Behandlungskosten zu beantragen und einen gemeinsamen Behandlungsplan zu erarbeiten.

Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapeutische Sitzungen, eine Langzeittherapie kann bis zu 60 Therapieeinheiten umfassen. Therapeutische Sitzungen dauern in der Regel 50 Min und finden wöchentlich statt.

Behandlung

In meiner Praxis biete ich Behandlungen für Erwachsene ab 18 Jahren an und verwende als Grundlage meiner Arbeit die kognitive Verhaltenstherapie.

Die kognitive Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren, das am Verhalten des Menschen ansetzt. Unter Verhalten wird in der KVT die Gesamtheit des menschlichen Erlebens (Denken, Fühlen und Handeln) verstanden.

Unter Einbezug Ihrer individuellen Lebensgeschichte arbeiten wir gemeinsam wiederkehrende Verhaltens- und Gefühlsmuster heraus, um Veränderungsmöglichkeiten abzuleiten und Sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Häufig werden praktische Übungen zum Umgang mit belastenden Symptomen eingesetzt, auch außerhalb der Therapiestunden.

Werte

  • Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam realistische, erreichbare, konkrete und zeitlich festgelegte Ziele, an denen sich der Therapieweg orientiert.

  • Neue Erfahrungen sollen für Sie erlebbar und spürbar werden, insbesondere in Ihrem Alltag.

  • Mittels regelmäßiger Supervision und Weiterbildungen bleiben wir am aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand orientiert.

  • Ich möchte Sie dazu befähigen, künftige Probleme selbstständig zu lösen und langfristig ohne therapeutische Hilfe zurechtzukommen.

Kosten

Die Vergütung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie vollständig.

Der Antrag auf Kostenübernahme wird nach den ersten Probesitzungen, den sogenannten probatorischen Sitzungen, gestellt.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten pro Sitzung in den meisten Fällen vollständig. Das Honorar weicht in Einzelfällen ab. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden

Wenn Sie als Selbstzahler eine Behandlung beginnen möchten, bestehen keinerlei Formalitäten, die vorab berücksichtigt werden müssen.